Verbindliche Anmeldung zu einem Lehrgang / Seminar der ThFWS
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie hier einsehen.
Hier können Sie sich direkt online verbindlich anmelden:
Bitte beachten Sie, dass für staatl. anerkannte Grund-, Sonder- und Wiederholungs-Lehrgänge nach dem Sprengstoffgesetz zu Beginn des ersten Lehrgangstages zwingend eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gem. §34 1.SprengV vorgelegt werden muss. Die Bescheinigung muss im Original mitgebracht werden und darf nicht älter als 12 Monate sein. Zu beantragen ist Sie bei der für Ihren Bereich/Wohnsitz zuständigen Vollzugsstelle für das Sprengstoffgesetz (im allgem. der Landesbetrieb für Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit). Die Bearbeitung Ihres Antrages kann behördenseitig bis zu 10 Wochen dauern.
Für die Teilnahme an Waffensachkundelehrgängen muss nur ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden (nicht älter als 6 Monate).
Für die Teilnahme an unseren Seminaren sind solche Bescheinigungen nicht erforderlich. Alle Lehrgänge – ausgenommen die Wiederholungslehrgänge – schließen mit einer Prüfung gem. Sprengstoffgesetz / Waffengesetz ab. Der erfolgreiche Lehrgangsabschluss wird durch ein (staatl. anerkanntes) Abschlusszeugnis bescheinigt.
Abweichend von den hier genannten Preisen gelten bei Aktionen unsere Werbepreise, hierzu werden unsere Kunden schriftlich informiert.
Bei Fragen nehmen Sie bitte einfach telefonisch oder mittels unseres Kontakt-Formulars mit uns Kontakt auf.