Anmeldeformular

Verbindliche Anmeldung zu einem Lehrgang / Seminar der ThFWS

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie hier einsehen.

Sie können sich hier direkt online verbindlich anmelden oder alternativ auch unser Anmeldeformular (unten) herunterladen:

 

bei Anmeldung durch Unternehmen oder Behörden beachten Sie bitte unbedingt das Feld "Rechnungsempfänger"!
Bitte geben Sie das genaue Datum der gewünschten Ausbildung im Format "von - bis" an
Tag, Monat und Jahr der Geburt
Telefonnummer mit Vorwahl
Bitte geben Sie an, ob wir etwas besonderes bei der Mittagsverpflegung für Sie beachten müssen.
Bitte komplette Anschrift / Abteilung / Telefon / E-Mail und Ansprechpartner für Rückfragen angeben!
Haben Sie einen Rabatt-Gutschein von uns? Falls ja, dann geben Sie die Nummer hier an.
Bei Ratenzahlungswunsch entstehen Ihnen keine Zusatzkosten. Sie erhalten einen Zahlungsplan von uns.
Wenn Sie Bildungsurlaub für diesen Lehrgang beantragt haben, so kreuzen Sie hier bitte "Ja" an.
Wenn Sie für die Zeit Ihres Aufenthaltes bei uns die kleine schuleigene Ferienwohnung buchen möchten, so geben Sie dies hier einfach an, wir melden uns dann dazu bei Ihnen. Weitere empfohlene Unterkünfte finden Sie auch auf unserer Homepage im Bereich "Übernachtungsmöglichkeiten"

 

 

Alternativ: Anmeldeformular als PDF nutzen:

gültig für alle Lehrgänge/Seminare (pdf download, bitte anklicken):

 

Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Anmeldeformular. Dieses können Sie auch hier herunterladen, direkt am PC ausfüllen und unterschreiben.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie hier einsehen.
Übersenden Sie es uns anschließend einfach per Fax (036025-526855) oder  als Scan per E-Mail an info@sprengmeister.info

Bitte beachten Sie, dass für ALLE staatl. anerk. Lehrgänge nach dem Sprengstoffgesetz eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gem. §34 1.SprengV vorgelegt werden muss. Diese beantragen Sie bei der für Ihren Bereich/Wohnsitz zuständigen Vollzugsstelle für das Sprengstoffgesetz (im allgem. der Landesbetrieb für Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit). Die Bearbeitung dieser Bescheinigung kann behördenseitig bis zu 8 Wochen dauern.

Für die Teilnahme an Waffensachkundelehrgängen muss nur ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden (nicht älter als 6 Monate).

Für die Teilnahme an unseren Seminaren sind solche Bescheinigungen nicht erforderlich. Alle Lehrgänge – ausgenommen die Wiederholungslehrgänge – schließen mit einer Prüfung gem. Sprengstoffgesetz / Waffengesetz ab. Der erfolgreiche Lehrgangsabschluss wird durch ein staatl. anerkanntes Abschlusszeugnis bescheinigt.

Abweichend von den hier genannten Preisen gelten bei Aktionen unsere Werbepreise, hierzu werden unsere Kunden schriftlich informiert.

Bei Fragen nehmen Sie bitte einfach telefonisch oder mittels unseres Kontakt-Formulars mit uns Kontakt auf.